Hilfsprogramm und Corona Überblick: Diese finanziellen Hilfen gibt es aktuell für Betriebe

Die Umsätze bleiben aus, die Kosten laufen aber weiter: Die Corona-Krise hat viele Unternehmen über Nacht in existenzielle Nöte gestürzt. Mittlerweile gibt es einige staatliche Hilfsprogramme, um Insolvenzen verhindern. Was der Bund und die einzelnen Länder anbieten.

Harald Czycholl

Bund und Länder bieten Betrieben finanzielle Hilfe, um Liquiditätsengpässe in Zeiten von Corona auszugleichen. - © Romolo Tavani - stock.adobe.com

Bitte beachten Sie: Da sich die Nachrichtenlage momentan schnell ändert, können wir nicht gewährleisten, dass dieser Text stets aktuell ist. Er gibt sofern nicht anders vermerkt den Stand vom 28. Mai wieder.

Das Coronavirus und die Versuche zur Eindämmung der Epidemie lasten schwer auf der Wirtschaft. Die von Bundesregierung und den Ländern beschlossenen Maßnahmen waren so drastisch, wie es sich vorher wohl kaum jemand hätte vorstellen können. Ladengeschäfte wurden geschlossen, Veranstaltungen verboten und Grenzkontrollen eingeführt, die den Warenverkehr aus dem Ausland behinderten. Und auch nach der Lockerung der Maßnahmen kann von Normalbetrieb in den allermeisten Branchen keine Rede sein.

Nach wie vor bangen hunderttausende Betriebe und Selbstständige um ihre Existenz, Millionen Arbeitsplätze sind in Gefahr. Bund und Länder wollen jedoch Insolvenzen verhindern: Die Bundesregierung hat Corona-Programme zur Hilfe für kleine, mittlere und auch große Unternehmen auf den Weg gebracht. Die Länder haben zum Teil eigene Schutzschirme aufgespannt. Helfen sollen zudemSteuerstundungen und Erleichterungen bei der Beantragung von Kurzarbeit. Wie Betriebe die Krise überbrücken können – die wichtigsten Hilfsmaßnahmen im Überblick.

Neue Regelungen zum Kurzarbeitergeld

Als erste konkrete Maßnahme veranlasste die Bundesregierung Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld. Sie traten rückwirkend zum 1. März in Kraft . Unternehmen können dann bereits Kurzarbeit anmelden, wenn erst 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher waren dazu 30 Prozent Ausfall nötig. Außerdem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden teilweise oder vollständig verzichtet und das Kurzarbeitergeld soll es auch für Leiharbeitnehmer geben. Daneben soll die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge zukünftig vollständig erstatten. Das Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des durch die Arbeitszeitreduzierung wegfallenden Nettolohns aus. Dessen Höhe lag bislang bei 60 Prozent, ist aber mittlerweile ab dem vierten Monat auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent erhöht worden. Wer Kinder hat, erhält sogar 77 Prozent bzw. 87 Prozent statt bislang 67 Prozent. Die Erhöhungen gelten bis Ende des Jahres. Wer in Kurzarbeit ist, darf darüber hinaus ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen – die Grenze liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit. Beantragt wird es durch den Arbeitgeber bei der örtlichen Arbeitsagentur.

Die Entscheidung, ob Kurzarbeitergeld gewährt wird, obliegt der Bundesagentur für Arbeit. Kurzarbeit stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalles zu tragen hat, also trotz Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers die Vergütung in voller Höhe weiterzuzahlen hat, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft persönlich angeboten hat (§ 615 BGB). Kurzarbeit mit der Folge des Wegfalls des Vergütungsanspruchs darf der Arbeitgeber deshalb nicht einseitig anordnen, sondern nur, wenn dies in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einer Individualvereinbarung etwa im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. In jedem Fall ist eine schriftliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern erforderlich.

>> Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld auf der Website der Arbeitsagentur <<

Steuererleichterungen wegen des Coronavirus

Wenn Umsatz und Gewinn absehbar geringer ausfallen werden, sind Steuervorauszahlungen, deren Höhe basierend auf den Zahlen des Vorjahres berechnet wurde, wahrscheinlich zu hoch. Hier fließt unnötig Geld ab. Unternehmer sollten daher beim Finanzamt umgehend eine Herabsetzung ihrer Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer auf Null beantragen. Das soll jetzt unbürokratisch gewährt werden, hat der Bundesfinanzminister versprochen. Zudem sind die Möglichkeiten einer Steuerstundung vereinfacht worden: Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist. Sinnvoll ist es, gleichzeitig auch die dem Finanzamt erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung zu widerrufen – sonst wird das Geld mitunter trotzdem abgebucht. Zudem sollen Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt werden. Von solchen Möglichkeiten sollten Unternehmer unbedingt Gebrauch machen, um unnötige Liquiditätsabflüsse, die im Zweifel die Existenz des Betriebs bedrohen, zu vermeiden.

Zudem gibt es die Möglichkeit, Mitarbeitern, die in der Krise besondere Leistungen vollbringen, durch eine Bonuszahlung oder die Ausgabe von Gutscheinen dafür zu belohnen. Mehrere Supermarktketten haben beispielsweise bereits angekündigt, ihren Mitarbeitern einen Bonus zu zahlen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, dass solche Boni steuerfrei sein sollen.

>> Überblick über alle Steuererleichterungen für Betrieb in der Corona-Krise <<

Einnahmen vorziehen, Ausgaben zurückstellen

Wer noch Zahlungsansprüche an Kunden hat, sollte spätestens jetzt auf Krisenmodus umschwenken, rät das Onlineportal Finanztip.de. Kunden mit offenen Rechnungen sollte man anrufen und mit Blick auf die aktuelle Situation um eine zeitnahe Zahlung bitten. Die meisten Kunden dürften dafür Verständnis haben. Umgekehrt sollten Unternehmer jetzt Zahlungsziele ausschöpfen und auf den Skonto im Zweifelsfall verzichten, um die Liquidität so lange wie eben möglich im Betrieb zu halten.

Die Pacht oder Miete einbehalten

Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass Mietern und Pächtern keine Räumungsklagen drohen, wenn sie aufgrund von durch die Coronakrise verursachten Liquiditätsproblemen ihre Pacht oder Miete nicht zahlen können. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich natürlich auch für kleinere Betriebe, die ein Ladengeschäft gemietet oder ihr Betriebsgelände gepachtet haben. Dies kann kurzfristig dafür sorgen, dass die Liquidität im Unternehmen bleibt, ohne dass Konsequenzen drohen. Die Zahlungspflicht ist aber nicht aufgehoben, sondern kann auf diese Weise nur verschoben werden, betonen Bundesregierung und Eigentümerverbände. Man muss die einbehaltene Miete also zu einem späteren Zeitpunkt zahlen. Besser als einfach einseitig die Zahlungen einzustellen ist es, eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu suchen.

Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz

Wenn die Mitarbeiter in Quarantäne geschickt werden, muss man zwar ihr Gehalt weiterzahlen. Man kann sich das Geld allerdings von der zuständigen Behörde zurückholen, indem man eine Entschädigung nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes beantragt. Gleiches gilt, wenn man als Selbstständiger direkt von Quarantänemaßnahmen betroffen ist und nicht arbeiten kann – hier kann man sich den Verdienstausfall ausgleichen lassen. Die Anträge sollten möglichst schnell gestellt werden, damit auch die Entschädigung möglichst schnell ausgezahlt wird. Maximal hat man dafür drei Monate Zeit, sonst gelten die Ansprüche als verwirkt. Welche Behörde zuständig ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Hessen beispielsweise sind es die Gesundheitsämter, in Bayern die Bezirksregierungen und in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände. Wer nicht sicher weiß, welche Stelle für die Entschädigungsleistung zuständig ist, sollte sich telefonisch beim örtlichen Bürgeramt oder beim Gesundheitsamt erkundigen.

Bankgespräche über die Kreditlinie

Es ist ja bekanntlich ein zweischneidiges Schwert, sich in der Krise an seine Bank zu wenden, denn der Banker an sich gilt als Mensch, der seinen Schirm verleiht, wenn die Sonne scheint, und ihn sofort zurückhaben will, wenn es zu regnen beginnt. Dementsprechend bekommen Banken kalte Füße, wenn es nicht gut läuft und kürzen mitunter sogar Kreditlinien. Die Europäische Zentralbank hat jüngst versucht, in diesem Bereich gegenzusteuern und gewährt Geschäftsbanken künftig einen Zinsabschlag dafür, dass sie Unternehmen mit Krediten versorgen. Ob diese Unterstützung wirklich beim Unternehmer vor Ort ankommt, bleibt abzuwarten. In jedem Fall ist es für Unternehmen aber sinnvoll, von sich aus auf ihr Kreditinstitut zuzugehen und den aktuellen Stand und die Perspektiven der Kreditvergabe zu besprechen, bevor sie von Kreditentscheidungen der Hausbank überrascht und kalt erwischt werden. Zumal auf die bisherigen sowie die neuen KfW-Kredite über die Hausbank vergeben werden. Die Kontaktaufnahme ist also allemal sinnvoll.

Finanzielle Unterstützung vom Bund

Die Bundesregierung trete "entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen", so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). "Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen." Ein weitreichendes Maßnahmenbündel werde Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Dazu hat die bundeseigene Förderbank KfW Sonderprogramme für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen auf den Weg gebracht. Bürokratische Prozesse wurden vereinfacht und die staatliche KfW übernimmt für bestimmte Kredite das Haftungsrisiko zu 100 Prozent.

Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm unbegrenzt. Sie werden über die Unterprogramme KfW-Unternehmerkredit (Programm 037) und ERP-Gründerkredit (Programm 073) umgesetzt. Wie die KfW weiter mitteilt, wurden auch die Kreditzinsen nochmals verbessert.

>> Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen der KfW <<

Daneben hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für kleine Firmen und Solo-Selbstständige ins Leben gerufen: Über drei Monate sollen durch die Coronakrise in Not geratene Kleinunternehmen und Selbstständige direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen können. Ein Stabilisierungsfonds soll außerdem Großunternehmen mit Kapital stärken, notfalls sollen auch staatliche Beteiligungen an den Unternehmen möglich werden. Voraussetzung für alle Krisen-Hilfen ist, dass die Notlage des Unternehmens auf die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie zurückgeht und nicht schon zuvor bestand. Außerdem werden die Hilfen des Bundes mit den ebenfalls bestehenden Programmen der einzelnen Bundesländer verrechnet – doppelt Liquiditätshilfe zu bekommen, ist also nicht möglich.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zudem weitere Hilfen für den Mittelstand im Umfang von mindestens 25 Milliarden Euro vorgeschlagen, die an das Ende Mai auslaufende Soforthilfe-Programm des Bundes anknüpfen sollen. Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern sollen demnach von Juni bis Dezember monatlich bis zu 50.000 Euro bekommen können. Anträge sollen Firmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler stellen können. Ihre Umsätze müssen dafür im April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen sein. Bei dem Programm soll es vor allem darum gehen, dass Firmen Fixkosten weiterzahlen können, wie zum Beispiel Mieten. Auch Unternehmen, die bereits Soforthilfen vom Bund oder von den Ländern bekommen haben, sollen weitere Unterstützung beantragen dürfen. Noch ist dieses neue Hilfsprogramm allerdings nicht beschlossen.

Lese-Tipp: >> Themenpaket: Die wichtigsten Infos zur Corona-Epidemie und wichtige Tipps für Handwerksbetriebe <<

Coronavirus: Diese finanziellen Hilfen für Betriebe stellen die Bundesländer zur Verfügung

Auch die Bundesländer greifen notleidenden Betrieben unter die Arme. Zum einen sollen Unternehmen leichter Bürgschaften erhalten, indem der Bund seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken der Länder erhöht. Zudem sollen es beschleunigte Verfahren ermöglichen, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen treffen können.

Darüber hinaus haben die Bundesländer eigene, zum Teil sehr umfassende Hilfsprogramme ins Leben gerufen. Die jeweilige Ausgestaltung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Hinweis: In einigen Fällen kann es zu Verzögerungen kommen, weil Programme ausgeschöpft sind oder die Zahl der Anträge sehr hoch ist.

Grundsätzlich wichtig dabei: „Der Zuschuss ist kein Geschenk“, betont Jan Brumbauer, Ecovis-Steuerberater aus Falkenstein. „Man hat nur ein Recht auf den Zuschuss, wenn man sich tatsächlich in einer Existenzkrise befindet.“ Und auch wann es sich um eine Existenzkrise handelt, ist klar definiert: „Darunter versteht man grob gesagt, dass die Einnahmen nicht ausreichen, die Kosten für die nächsten Monate zu decken“, so Brumbauer. „Das Geld soll den betrieblichen Liquiditätsengpass der nächsten drei Monate überbrücken, die sich aus den laufenden Fixkosten ergeben, also Gewerbemiete, Leasing, Strom oder Telefon.“ Die Einbeziehung von Lohnkosten oder Abschreibungen ist nicht zulässig. Nur wer tatsächlich berechtigt ist, darf das Geld behalten und muss es dann als Einnahme versteuern.

Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat kleinen und mittleren Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen mit Direkthilfen in Milliardenhöhe unter die Arme gegriffen – in Form eines branchenoffenen Härtefallfonds mit direkten Zuschüssen für Selbstständige, Kleinunternehmen und mittelständische Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Gewährt werden je nach Einzelfall kurzfristige Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro . Die Handwerkskammern und IHKs setzen das Soforthilfeprogramm um. Ausgefüllt und eingereicht werden können sie über eine zentrale „Landing-Page“ der Kammerorganisation unter www.bw-soforthilfe.de eingereicht werden. Von dort werden sie an die zuständigen Kammern weitergeleitet. Diese prüfen die Anträge auf Plausibilität und leiten sie direkt an die Förderbank des Landes weiter. Die L-Bank veranlasst dann die Auszahlung.

Über die landeseigene L-Bank hat die Landesregierung zudem einen Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen ins Leben gerufen, der mit einer Milliarde Euro ausgestattet wurde. Damit soll das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden, damit diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen können. Für den Beteiligungsfonds und die damit verbundenen staatlichen Beteiligungen sollen mittelständische Unternehmen in Frage kommen, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben.

Darüber hinaus stellt die L-Bank mit ihrem Angebot sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den Südwest-Unternehmen Liquidität zur Verfügung. Die Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenverfahren vergeben, die Unternehmen stellen den Antrag auf ein Förderdarlehen also nicht direkt bei der L-Bank, sondern bei der Hausbank.

Nähere Informationen:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/

https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html

http://www.bw-soforthilfe.de

Bayern

Bayern hat zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen einen Schutzschirm in Höhe von 20 Milliarden Euro eingerichtet, finanziert über die Aufnahme von Krediten. Unter anderem wurde der Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Millionen Euro erhöht, auch die Bürgschaftsbank Bayern wurde gestärkt, um ihre mittelständischen Kunden besser unterstützen zu können.

Kleinen Betrieben greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch je nach Mitarbeiterzahl zwischen 5.000 und 30.000 Euro erhalten. Die Anträge sind auf der Website des bayerischen Wirtschaftsministeriums und auf den Seiten der Bezirksregierungen abrufbar und müssen online ausgefüllt werden. Geprüft werden sie durch die Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen und der Stadt München. Unternehmen mit bis 10 Mitarbeitern, die die bayerische Soforthilfe beantragt hatten, bevor die Bundeshilfen ins Leben gerufen wurden, können einen Aufstockungsantrag bis zur Höhe des Bundesprogramms stellen.

Nähere Informationen:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Zum Schutz größerer Mittelständler hat die Staatsregierung zudem den sogenannten Bayernfonds aufgelegt. Dieser soll eine Alternative zu Liquiditätshilfen bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können.

>> Die Maßnahmen der Bayrischen Staatsregierung im Überblick <<

Soforthilfe: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin

Berlin gewährt zusätzlich zu den Bundesmitteln bis zu 5.000 Euro Soforthilfe für Soloselbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten. Bis zu 14.000 Euro Zuschuss für Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (5.000 Euro aus Landesmitteln, 9.000 Euro aus Bundesmitteln). Bis zu 15.000 Euro Zuschuss gibt es für Unternehmen mit mehr als 5 und bis zu 10 Beschäftigten. Die Antragstellung erfolgt elektronisch auf den Seiten der Investitionsbank Berlin (IBB).

Weitere Infos

Zudem stellt der Berliner Senat Überbrückungskredite mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro über die Investitionsbank Berlin (IBB) bereit. Zu diesen Mitteln haben auch bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsum­orientierte Dienstleistung wie etwa Clubs Zugang.

Nähere Informationen:

Hotline Wirtschaftsförderung: 030 / 2125-4747, E-Mail: wirtschaft@ibb.de

Brandenburg

In Brandenburg werden gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen gefördert. Auch hier muss die Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden. Der Zuschuss ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt je nach Unternehmensgröße zwischen 9000 und 60.000 Euro. Der Förderantrag ist als Download auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg abrufbar und kann digital ausgefüllt werden. Per E-Mail oder per Post können die Anträge anschließend an die Investitionsbank zurückgeschickt werden.

Daneben setzt die brandenburgische Landesregierung setzt vor allem auf Darlehen, um die örtlichen Unternehmen zu unterstützen. Die Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro. Sie können Bürgschaftsentscheidungen bis 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen fällen. Von dem eigentlich für Unternehmen in strukturschwachen Regionen aufgelegten Großbürgschaftsprogramm können zudem ab sofort auch Betriebe außerhalb solcher Regionen profitieren. Und nicht zuletzt will auch das Landes-Wirtschaftsministerium zusätzliche Haushaltsmittel für die ergänzende Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen bereitstellen.

Nähere Informationen:

https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.661351.de

Soforthilfe: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

Bremen

Auch in Bremen können Betriebe, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Soforthilfen beantragen. Für Soloselbständige und kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 5.000 Euro unbürokratisch über ein vereinfachtes Verfahren. In begründeten Einzelfällen ist auch ein Zuschuss von bis zu 20.000 Euro möglich. Für Bremerhavener Betriebe, die die Soforthilfe in Anspruch nehmen möchten, steht die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH als Partner zur Verfügung. Alle Informationen dazu finden sich unter www.bis-bremerhaven.de.

Auch bei den Soforthilfen vom Bund erfolgt die Bearbeitung für Bremer Unternehmen durch die Bremer Aufbau-Bank. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten können eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 9000 Euro für drei Monate bekommen. Bis zu 15.000 Euro gibt es für Firmen mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten.

Nähere Informationen:

Sofortbilfe: Bremer Aufbaubank

Hamburg

Gemeinsam mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet der Hamburger Senat ebenfalls ein Soforthilfe-Programm an, mit nach Mitarbeiterzahl gestaffelten Zuschüssen. Unternehmen können bis zu 25.000 Euro bekommen. Auch die Bundeshilfen werden über die IFB Hamburg ausgezahlt.

Daneben gibt es verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme für Unternehmensfinanzierungen. Einige davon können auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt werden, die aufgrund von Umsatzausfällen wegen des Corona-Virus entstehen. Für kleine und mittlere Unternehmen stehen hier zum Beispiel die Förderprogramme "Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge" und "Hamburg-Kredit Wachstum" zur Verfügung. Die IFB Hamburg bietet auch Landesbürgschaften an, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.

Nähere Informationen:

Soforthilfe: https://www.ifbhh.de

Hessen

Die hessische Landesregierung stockt die Soforthilfen des Bundes auf. Für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten gibt es einmalig eine Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind es maximal 20.000 Euro. Sind bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigt, gibt es einen einmaligen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro. Der Antrag muss online gestellt werden.

Daneben greift die Landesregierung kleinen und mittleren Unternehmen mit Notkrediten und Bürgschaften unter die Arme. So bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Landes diverse Förderkredite an. Darüber hinaus können KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Million Euro erhalten.

Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.

Nähere Informationen:

https://www.wibank.de/wibank/corona

Soforthilfe: über das Regierungspräsidium Kassel

Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt zusätzlich zu den Bundeszuschüssen für Klein- und Kleinstbetrieben auch Unternehmen bis zu 49 Beschäftigten Soforthilfen zur Verfügung. Die Zuschüsse sind nach Unternehmensgröße gestaffelt und liegen zwischen 9000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen und 40.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten.

Daneben will die Landesregierung die Unternehmen mit Bürgschaften unterstützen. Anträge werden schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden. Zudem beteiligt sich das Land durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.

Nähere Informationen:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell/?id=158489&processor=processor.sa.pressemitteilung

Soforthilfe: https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html

Niedersachsen

Die Landesregierung hat mit einem Nachtragshaushalt ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus auf den Weg gebracht. Insgesamt 1,4 Milliarden Euro sollen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Soloselbständige, Freiberufler und Inhaber von kleinen Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz können zwischen 3000 und 20.000 Euro Soforthilfe erhalten. Diese kann elektronisch über das Kundenportal der landeseigenen NBank beantragt werden.

Weitere Infos

Daneben hat die NBank ein Kredit-Programm ein Kredit-Programm aufgelegt, über das schnell und unbürokratisch bis zu 50.000 Euro ausgezahlt werden können. Auch größere Liquiditätskredite über 50.000 Euro werden im Einzelfall gewährt. Die Kredite werden direkt über die NBank ohne Beteiligung der Hausbank vergeben.

Darüber hinaus gibt es direkte Landesbürgschaften sowie Bürgschaften der landeseigenen Förderbank bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage.

Nähere Informationen:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html

Soforthilfe: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp

Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat einen gigantischen Rettungsschirm in Form eines Sondervermögens von 25 Milliarden Euro aufgespannt, um in Not geratenen Unternehmen im Land schnell und unbürokratisch zu helfen. Gemeinsam mit der NRW.BANK, der Bürgschaftsbank NRW und den öffentlichen und privaten Kreditinstituten werde eine Vielzahl von Instrumenten bereitgestellt, die auf die Bedarfe der unterschiedlichen Unternehmensgrößen zugeschnitten sind – von den kleinen Selbstständigen und Existenzgründern, über das Handwerk und den Mittelstand bis zu den Großunternehmen, so Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).

Zusätzlich zu den Soforthilfen vom Bund zahlt Nordrhein-Westfalen auch Betrieben mit zehn bis 50 Beschäftigten einen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro. Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses und ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten. Die Anträge müssen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ausschließlich digital gestellt werden, und zwar spätestens bis zum 31. Mai.

Weitere Infos

Daneben werden Bürgschaften Bürgschaften massiv aufgestockt und Verfahren beschleunigt. Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Für kleine Unternehmen werde es "Expressbürgschaften" in Höhe von bis zu 250.000 Euro binnen drei Tagen geben, so Pinkwart.

Nähere Informationen:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Soforthilfe: https://wirtschaft.nrw/corona

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz zahlt die Bundeszuschüsse über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz aus, dort müssen auch die Anträge gestellt werden. Die Zuschüsse können mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten ergänzt werden.

Außerdem unterstützt das Land seine Unternehmen über die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz mit mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben, die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen.

Nähere Informationen:

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Soforthilfe: https://isb.rlp.de/home.html

Saarland

Die saarländische Landesregierung bietet ein breites Maßnahmenpaket, um den örtlichen Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen. Neben steuerlichen Hilfestellungen gibt es auch ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer. Kleine Unternehmen und Selbstständige können so 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe bekommen. Dafür stellt das Land ein Budget von bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung. Mittelfristig können Kredite der Hausbank – verbürgt über die landeseigene Förderbank SIKB – den Unternehmen helfen, Liquidität im Unternehmen zu halten. Dafür steht ein Rahmen von 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Nähere Informationen:

https://www.corona.wirtschaft.saarland.de

Soforthilfe: https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Presse/Checkliste_einzureichende%20Unterlagen_NEU_2020_03_20.pdf

Sachsen

Neben den Soforthilfen des Bundes, die über die Sächsische Aufbaubank beantragt werden können, setzt die sächsische Landesregierung vor allem auf zinsfreie Kredite, um den Betrieben im Freistaat schnell und unbürokratisch zu helfen. Diese können ebenfalls über die Sächsische Aufbaubank beantragt werden.

Nähere Informationen:

https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html

Soforthilfe: https://www.sab.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt

In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes hat das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Soforthilfe wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt. Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten bis zu 9000 Euro, für größere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten gibt es maximal 25.000 Euro. Ausgereicht werden die Soforthilfen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, wo auch die Antragsformulare heruntergeladen werden können.

Daneben sichern die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt Kredite in Höhe von insgesamt bis zu 390 Millionen ab. Hier muss die Antragstellung über die Hausbank erfolgen.

Nähere Informationen:

https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/

Soforthilfe: https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/

Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein stellt ein Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bereit. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten maximal 9.000 EUR, für Unternehmen mit fünf bis zehn Beschäftigten gibt es bis zu 15.000 Euro. Diese Zuschüsse werden nur gewährt, soweit Anspruch auf Zuschüsse aus den Programmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise nicht bestehen sollten. Beantragt werden kann die Soforthilfe bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Dort steht auch der Antrag als Download bereit.

Weitere Infos

Daneben hat das Wirtschaftsministerium zusammen mit den Förderbanken die Kredit-Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet. Vor allem das Darlehensprogramm "IB.SH Mittelstandskredit" ist das zentrale Angebot an Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten. Der vom Land garantierten Rahmen wurde von fünf auf zehn Millionen Euro verdoppelt.

Nähere Informationen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html;jsessionid=47C74A5C4C500804B5A780F4EABF4248.delivery1-replication

Soforthilfe: https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/

Thüringen

Auch in Thüringen gibt es ein Soforthilfe-Programm für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Die Antragstellung erfolgt über die Handwerkskammern in Thüringen und über die Aufbaubank. Der Antrag steht auf den Internetseite der Handwerkskammer Erfurt unter www.hwk-erfurt.de/soforthilfe, der Handwerkskammer für Ostthüringen unter www.hwk-gera.de und der Handwerkskammer Südthüringen unter www.hwk-suedthueringen.de bereit.

Daneben hat die Thüringer Aufbaubank ihr Bürgschaftsprogramm für Thüringer Betriebe ausgeweitet. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert.

Nähere Informationen:

https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen

Soforthilfe: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Corona-Soforthilfe-2020